Rund ums Engagement

Du willst dich engagieren, weißt aber noch nicht wo du damit anfangen sollst? Oder was Engagement eigentlich bedeutet?

Dann haben wir hier für dich ein paar der wichtigsten Fragen und Antworten zusammengesucht.

Fragen und Antworten rund um dein Engagement

Ehrenamtliches Engagement ist eine freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit zum Wohl der Gesellschaft. Als Ehrenamtliche/r setzt du dich mit anderen zu verschiedenen Themen wie z.B. Umweltschutz, Bildung, Kultur oder sozialem Miteinander ein.

Was ist eine Freiwilligenagentur:

Was macht eigentlich ein Freiwilligenzentrum? – FWZ (fwz-badnauheim.de)

Es gibt keine allgemeinen Voraussetzungen, die für ehrenamtliches Engagement erfüllt werden müssen. Setze dich am besten mit der Organisation deiner Wahl in Verbindung und verabrede ein Schnuppertreffen. Gemeinsam könnt ihr schauen, wie deine Fähigkeiten vorteilhaft eingebracht werden können und ob es spezielle Anforderungen gibt.

Brauchst du Hilfe bei der Kontaktaufnahme, dann melde dich unter: fwz@fwz-badnauheim.de

Freiwilliges Engagement können kurze und unregelmäßige Tätigkeiten sein, wie z.B. einen Kuchen für eine Veranstaltung zu backen aber auch langfristige und regelmäßige, wie jeden Tag Kinder zu betreuen.

Dein Engagement hängt von deinen Kapazitäten und deiner Motivation ab. Gerne helfen wir dir bei der Planung.

Vieles in unserer Gesellschaft würde ohne ehrenamtliches Engagement nicht funktionieren. Tagtäglich setzen sich Menschen auf verschiedenste Weise für ein soziales Miteinander und eine bessere Welt ein. Über den großen Nutzen, den wir als Gemeinschaft davon haben, schenkt es dem Einzelnen oft Freude, Sinn, eine wertschätzende Gemeinschaft, aber auch die Möglichkeit, seine eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gar neue zu entdecken.

Die Beweggründe für Engagement sind vielfältig. Lies doch ein paar unserer Geschichten von Bad Nauheimer Engagierten und warum sie ehrenamtlich tätig sind.

Eine Ehrenamts-Card ist eine Auszeichnung für Menschen, die sich besonders ehrenamtlich engagieren. Als Besitzer der Ehrenamts-Card können Vergünstigungen im Kultur-, Sport- und Veranstaltungsbereich erhalten werden. Eine Liste mit allen möglichen Vergünstigungen findest du hier.

Voraussetzungen für die Ehrenamts-Card sind:

  • mehr als 5 Std. pro Woche ehrenamtliche Tätigkeit
  • die Tätigkeit ist unentgeltlich und uneigennützig
  • sie findet seit mindestens 3 Jahren für das Gemeinwohl statt

Um die Ehrenamts-Card zu erhalten, musst du selbst einen Antrag stellen. Du kannst den Antrag hier downloaden.

Lasse uns den ausgefüllten Antrag anschließend zukommen oder kontaktiere uns direkt bei weiteren Fragen dazu.

Mit dem Kompetenznachweis für Ehrenamt und Freiwilligenarbeit können ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger das eigene soziale Engagement individuell dokumentieren und nach außen sichtbar machen. Auf diese Weise können sie ihr Engagement für die Gesellschaft auch für sich persönlich nutzen, z.B. im Beruf.

Berufsanfänger und Menschen ohne Beschäftigung zum Beispiel geht es häufig darum, ihre Kenntnisse und ihre Fähigkeiten sowie die freie Zeit sinnvoll zu nutzen. Die jeweilige Einrichtung kann den Einsatz bestätigen und bei Beendigung eine Art Zeugnis ausstellen, den sog. Kompetenz-Nachweis. Phasen der Arbeitslosigkeit mit ehrenamtlichen „Praktika“ zu füllen, kann auch einen Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit erleichtern.

Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung. Wer sich ehrenamtlich engagiert, leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag für eine vitale Bürgergesellschaft, sondern erlangt darüber hinaus besondere soziale Kompetenzen und Qualifikationen. Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke, Interkulturelle Kompetenz oder Motivationsfähigkeit sind längst Schlüsselqualifikationen für beruflichen Erfolg. Gerade diese sozialen Kompetenzen werden im Ehrenamt gefördert und vermittelt. Sie lassen sich auf andere Lebensbereiche übertragen und verschaffen ehrenamtlich Tätigen, gerade beruflich, einen wichtigen Vorteil gegenüber anderen. Auch Unternehmen wissen um die Bedeutung sozialer Mitarbeiterfähigkeiten und setzen auf eine Unternehmenskultur, in der das lebendige Miteinander – nach innen und nach außen – über den wirtschaftlichen Erfolg mitentscheidet. Gerade deshalb gilt ehrenamtliches Engagement in vielen Firmen als Einstellungskriterium. Hierzu ein Zitat der Fa. Merck in Darmstadt: „Wer im Privatleben engagiert, motiviert und teamfähig handelt, tut es auch im Betrieb.“

Die Übernahme von Un- bzw. Fahrtkosten ist keine Selbstverständlichkeit. Die Mittel von Organisationen unterscheiden sich sehr und damit auch die Möglichkeit, Kosten zu übernehmen. Prüfe vor Aufnahme deiner Tätigkeit bei deiner Einsatzstelle, welche Kosten übernommen werden können.

Auch als Arbeitsloser kannst du ehrenamtlich tätig sein. Oftmals ist es ein Weg zum Wiedereinstieg ins Berufs- oder auch ins gesellschaftliche Leben und bietet viele Möglichkeiten zur Neuentdeckung oder Entfaltung der eigenen Potentiale.

Ein Führungszeugnis wird benötigt, wenn du beispielsweise eine Tätigkeit im Ehrenamt ausüben möchtest, bei der der Nachweis eines einwandfreien Führungsverhaltens erforderlich ist. Ob ein Führungszeugnis benötigt wird, erfragst du am besten bei der Organisation, für die du tätig werden möchtest. Besonders im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist ein Führungszeugnis Voraussetzung.

Ein erweitertes Führungszeugnis ist nicht kostenlos. Wenn das Zeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird, kann meistens ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden.

Die Hessische Landesregierung fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Ehrenamtskampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“ das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise. Auf Initiative des Hessischen Ministerpräsidenten hat daher das Land Hessen als erstes Bundesland Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung der hessischen Freiwilligen abgeschlossen. Diese Versicherungen gelten subsidiär, bereits vorhandene Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind also vorrangig. So kann beispielsweise über Berufsgenossenschaften eine gesetzliche Unfallversicherung bestehen. Weiterhin genießen durch eine im Jahr 2011 erfolgte Satzungsänderung der Unfallkasse Hessen nun auch Personen bei Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, die zuvor davon ausgeschlossen waren.

Informiere dich bei folgenden Stellen darüber, welcher Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für dich zuständig ist:

  •    Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Soziales: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, www.bgw-online.de
  •    Tätigkeiten in Bereichen Kirche, Sport, Kultur, Freizeit, Umwelt- und Tierschutz: Verwaltungsberufsgenossenschaft, www.vbg.de,    Ehrenamtstelefon: 040-51461970
  •    Tätigkeiten für Kommune bzw. Land und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten ohne vorrangige gesetzliche Unfallversicherung: Unfallkasse Hessen, www.ukh.de, Telefon 069-29972440

Bei den Rahmenverträgen des Landes ist keine gesonderte Anmeldung einzelner Initiativen oder Personen erforderlich, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Es genügt, sich im Schadensfall an die Sparkassen-Versicherung als Vertragspartner des Landes zu wenden, die dann bei Vorliegen der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen die Schadensregulierung übernehmen wird.

Quelle: www.gemeinsam-aktiv.de