Die Hessische Landesregierung fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Ehrenamtskampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“ das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise. Auf Initiative des Hessischen Ministerpräsidenten hat daher das Land Hessen als erstes Bundesland Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung der hessischen Freiwilligen abgeschlossen. Diese Versicherungen gelten subsidiär, bereits vorhandene Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind also vorrangig. So kann beispielsweise über Berufsgenossenschaften eine gesetzliche Unfallversicherung bestehen. Weiterhin genießen durch eine im Jahr 2011 erfolgte Satzungsänderung der Unfallkasse Hessen nun auch Personen bei Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, die zuvor von ihm ausgeschlossen waren.
Informieren Sie sich bei folgenden Stellen darüber, welcher Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Sie zuständig ist:
- Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Soziales: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, www.bgw-online.de
- Tätigkeiten in Bereichen Kirche, Sport, Kultur, Freizeit, Umwelt- und Tierschutz: Verwaltungsberufsgenossenschaft, www.vbg.de, Ehrenamtstelefon: 040-51461970
- Tätigkeiten für Kommune bzw. Land und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten ohne vorrangige gesetzliche Unfallversicherung: Unfallkasse Hessen, www.ukh.de, Telefon 069-29972440
Bei den Rahmenverträgen des Landes ist keine gesonderte Anmeldung einzelner Initiativen oder Personen erforderlich, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Es genügt, sich im Schadensfall an die Sparkassen-Versicherung als Vertragspartner des Landes zu wenden, die dann bei Vorliegen der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen die Schadensregulierung übernehmen wird.
Quelle: www.gemeinsam-aktiv.de