21.09.17 Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Rechtliches (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht usw.), Referentin:  Elke Görnt-Au, Hospizverein.

Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorrausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.

Anstelle der Betreuungsverfügung kann auch eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden.

Das Seminar  findet um 18:30 Uhr im Erika-Pitzer-Zentrum statt und kostet 3,00 Euro. Für Mitglieder und Inhaber der Ehrenamtscard ist es  ist kostenlos. Aus organisatorischen bitte  Anmeldung bitte per Mail: fwz@fwz-badnauheim.de oder per Telefon 06032/920359

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